Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen – Das Wichtigste auf einen Blick

Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und mit ihr steigen die gesetzlichen Anforderungen an Bauherren. In Niedersachsen gilt ab dem 1. Januar 2025 eine Photovoltaik-Pflicht, die sowohl Neubauten als auch bestimmte Sanierungen betrifft. Wer neu baut oder sein Dach umfassend erneuert, muss künftig einen Teil der Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen.

Wann greift die PV-Pflicht?

Die PV-Pflicht gilt in Niedersachsen in folgenden Fällen:

  • Neubauten: Ab 2025 müssen neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche zu mindestens 50 % mit PV-Modulen ausgestattet werden – unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.

  • Bestandsgebäude: Wird ein Dach vollständig erneuert, erweitert oder aufgestockt, greift die Pflicht ebenfalls – sofern mehr als 50 m² Dachfläche wesentlich verändert werden.

Ausnahmen: Wann muss keine PV-Anlage installiert werden?

Es gibt einige Ausnahmen von der Pflicht, etwa:

  • Technische Einschränkungen (z. B. bei Reet- oder Glasdächern)

  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, wenn sich die Anlage erst nach über 20 Jahren rechnet

  • Vorhandene Anlagen wie PV- oder Solarthermie-Systeme können angerechnet werden

  • Rechtliche Gründe wie Denkmalschutz oder widersprüchliche Vorgaben im Bebauungsplan

Wichtig: Ausnahmen müssen stets nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wer ist betroffen?

Die Regelung betrifft private und gewerbliche Bauherren gleichermaßen – etwa bei:

  • Neubau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • Errichtung oder Erweiterung von Gewerbebauten

  • Umfassenden Dachsanierungen

  • Nutzungsänderung von Gebäuden, z. B. von Lagerhalle zu Wohnraum

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