Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen – Das Wichtigste auf einen Blick
Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und mit ihr steigen die gesetzlichen Anforderungen an Bauherren. In Niedersachsen gilt ab dem 1. Januar 2025 eine Photovoltaik-Pflicht, die sowohl Neubauten als auch bestimmte Sanierungen betrifft. Wer neu baut oder sein Dach umfassend erneuert, muss künftig einen Teil der Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen.
Wann greift die PV-Pflicht?
Die PV-Pflicht gilt in Niedersachsen in folgenden Fällen:
Neubauten: Ab 2025 müssen neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche zu mindestens 50 % mit PV-Modulen ausgestattet werden – unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Bestandsgebäude: Wird ein Dach vollständig erneuert, erweitert oder aufgestockt, greift die Pflicht ebenfalls – sofern mehr als 50 m² Dachfläche wesentlich verändert werden.
Ausnahmen: Wann muss keine PV-Anlage installiert werden?
Es gibt einige Ausnahmen von der Pflicht, etwa:
Technische Einschränkungen (z. B. bei Reet- oder Glasdächern)
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, wenn sich die Anlage erst nach über 20 Jahren rechnet
Vorhandene Anlagen wie PV- oder Solarthermie-Systeme können angerechnet werden
Rechtliche Gründe wie Denkmalschutz oder widersprüchliche Vorgaben im Bebauungsplan
Wichtig: Ausnahmen müssen stets nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft private und gewerbliche Bauherren gleichermaßen – etwa bei:
Neubau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern
Errichtung oder Erweiterung von Gewerbebauten
Umfassenden Dachsanierungen
Nutzungsänderung von Gebäuden, z. B. von Lagerhalle zu Wohnraum
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